Corona-Schnelltest

Wir bieten aktuell NUR NOCH IN AUSNAHMEFÄLLEN für Bürger*innen und Patient*innen zertifizierte Corona-Schnelltests an.

Bitte lesen sie das Folgende sorgfältig, ob sie zu dem AUSNAHMEFALL gehören!

Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Test nach § 4 a der Testverordnung (vormals „Bürgertestung“) in der Arztpraxis oder einer von der Kommune zugelassenen Teststelle haben ab 11. Oktober 2021 nur noch folgende Personengruppen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden konnten (zu den Kontraindikationen informiert das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVIDImpfen/gesamt.html).
  • Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist.
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Um den Test so sicher wie möglich durchzuführen ist folgendes wichtig:

  1. Bitte essen, trinken und rauchen sie 30 Minuten vor dem Test nicht mehr.
  2. Spülen sie sich, bevor sie zu uns kommen, ihren Mund mit Wasser aus. (Nicht mehr herunter schlucken.) Zwischen Test und Spülen sollten ca. 10 Minuten liegen.
  3. Bitte bringen sie einen gültigen Lichtbildausweis zum Test mit.
  4. Bitte halten sie sich auf unserem Gelände an die Hygiene- und Abstandsregeln. Wahren sie einen Abstand von 2m zu anderen Personen.
  5. Sie bekommen bei uns ein Formular zur Datenerfassung. Dieses muss unterschrieben werden.
  6. Sollten der Test positiv ausfallen, können wir direkt einen PCR-Test durchführen. Dieser wird dann ins Labor zur Auswertung gesendet. Sie bekommen anschliessend vom Labor das Ergebnis. Dies dauert in der Regel 48 Stunden. Diese Zeiten können abweichen.
  7. Bei einem positiven Testergebnis sind sie verpflichtet, sich ohne Umwege direkt in Quarantäne zu begeben. Dies gilt ebenfalls dann für ihren Hausstand.
  8. Wir sind verpflichtet alle Testergebnisse für den professionellen Gebrauch tagesaktuell den Behörden zu übermitteln. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir zudem verpflichtet, ihre Kontaktdaten dem zuständigen Gesundheitsamt weiter zu leiten. Dieses wird sich dann mit ihnen in Verbindung setzen. Verlassen sie die Quarantäne bis dahin nicht. Mit der Testdurchführung willigen sie auch in die Weitergabe ihrer Personenbezogenen Daten ein.

Wir testen nur Menschen, die keine Symptome haben! Sollten sie Syptmone haben oder vermuten, dass sie sich infiziert haben könnten, dann wenden sie sich bitte telefonisch an ihren Hausarzt oder wählen die Telefonnummer: 1 1 6 1 1 7 und bleiben zu Hause. Gehen sie nicht unaufgefordert zu ihrem Arzt.

Bund und Länder weisen in Ihrem Beschluss vom 03.03.2021 eindringlich darauf hin, dass ein positiver Schnelltest eine sofortige Isolation sowie zwingend eine Bestätigung des Testergebnisses durch einen PCR-Test erfordert. Der PCR-Test ist in diesem Fall kostenlos.

Mit einem negativen Testergebnis gelten auch weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen von Bund, Land und den Landkreisen oder kreisfreien Städten, bzw. den Behörden im Ausland.

Wichtig: Die Praxis „Familienzahnarzt Strauß“ übernimmt für die Durchführung (Testdurchführung) und das Ergebnis keine Haftung. Bitte informieren sie sich bei Reisen nach den entsprechenden Regelungen des Auswärtigen Amtes bzw. des Ziellandes und der Beförderungsgesellschaften. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten der gesamten Teststelle, des Zahnarztes Falco Strauß, sowie des Labors und deren jeweilige gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei uns sind alle herzlich willkommen.